Weiter habe D.________ ihm den Mittelfinger gezeigt, als er mit B.________ das Domizil von D.________ und seinem Vater verlassen habe. Infolge Einspruchs gegen den Strafbefehl ist das entsprechende Verfahren gegen D.________ aktuell beim Regionalgericht hängig. D.________ reichte am 17. Mai 2023 auf dem Polizeiposten persönlich Anzeige ein gegen die beiden beteiligten Polizisten A.________ und B.________, wobei er letzteren nur des Hausfriedensbruchs beschuldigte. Dass die beiden Polizisten ohne im Besitz eines Hausdurchsuchungsbefehls oder einer sonstigen Betretungsverfügung zu sein, die Wohnung betraten, bezeichnete D.___