Dabei handelt es sich zum einen um eine Akten- bzw. Telefonnotiz bezüglich eines Anrufs von E.________ vom 24. August 2023 und zum anderen um ein Gesuch um Aktenzustellung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerung und Sport (nachfolgend: VBS) vom 25. Januar 2024 sowie die diesbezügliche Auskunft des verfahrensleitenden Staatsanwalts vom 4. März 2024. Dokumente im Zusammenhang mit der pendenten Auswertung elektronischer Geräte des Beschwerdeführers liegen (noch)