101 StPO sowie die Urteile des Bundesgerichts 1B_4/2017 vom 3. März 2017 E. 4.3 und 1B_597/2011 vom 7. Februar 2012 E. 2.2). 4.2 Über die dem Beschwerdeführer mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 25. Januar 2024 zugestellten Unterlagen und die ihm mit Verfügung der Beschwerdekammer vom 31. Mai 2024 zugestellten Aktenstücke hinaus enthalten die amtlichen Akten zum aktuellem Zeitpunkt lediglich drei weitere Dokumente. Dabei handelt es sich zum einen um eine Akten- bzw. Telefonnotiz bezüglich eines Anrufs von E.__