gust 2023, des Anzeigerapports BM 23 45190 vom 17. Oktober 2023, des Strafregisterauszugs vom 16. August 2023 sowie des Gesuchs des Beschwerdeführers um Akteneinsicht vom 16. Januar 2024 zu. Gleichzeitig teilte er dem Beschwerdeführer mit, dass er innert fünf Tagen ab Erhalt des Schreibens mitteilen könne, ob er eine anfechtbare Verfügung wünsche.