Sie beantragten die vollumfängliche Aufhebung der Verfügung vom 13. Februar 2024 im Verfahren BJS 23 19124 und die Eröffnung einer Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Daraufhin wurde mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 14. März 2024 ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Mit Stellungnahme vom 20. März 2024 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die Feststellung der Verletzung des rechtlichen Gehörs. Weiter sei die Beschwerde insoweit gutzuheissen, als die Verfügung aufzuheben und zwecks Ansetzung der Beweisantragsfrist gemäss Art.