1. Am 13. Februar 2024 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren betreffend den aussergewöhnlichen Todesfall von D.________ sel. ein. Dagegen erhoben die Eltern des Verstorbenen, C.________ und A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Sie beantragten die vollumfängliche Aufhebung der Verfügung vom 13. Februar 2024 im Verfahren BJS 23 19124 und die Eröffnung einer Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung;