8 lässt sich der Vereinbarung nicht entnehmen. Gleichermassen wurde auch nicht normiert, dass der Beschwerdeführer verpflichtet ist, den übergebenen Geldbetrag separat und verschlossen aufzubewahren. Hätte der Geschäftsführer F.________ der D.________ GmbH tatsächlich kein Risiko eingehen und den Betrag getrennt vom Vermögen des Beschwerdeführers aufbewahrt sehen wollen, wie es in der Beschwerde (S. 5) geschildert wird, wäre zu erwarten, dass eine entsprechende Verpflichtung in der Vereinbarung schriftlich festgehalten worden wäre resp.