7 Freigabe beantragt hat, wohingegen er die Beschlagnahmeverfügung selbst nicht angefochten hatte. Es wäre zu erwarten gewesen, dass er sogleich ein Freigabegesuch gestellt oder zumindest die Beschlagnahmeverfügung vom 10. November 2023 angefochten hätte, wenn er bereits gegenüber der Polizei geäussert haben will, dass das sichergestellte Notengeld angeblich einer Drittperson gehört. Angesichts dessen wirkt das geltend gemachte Dritteigentum nicht sehr glaubhaft und nachträglich vorgeschoben.