Die Polizistin habe ihm geraten, einen Antrag auf Herausgabe zu stellen, was er mit Gesuch vom 31. Januar 2024 gemacht habe. Dass das beschlagnahmte Notengeld im Eigentum der D.________ GmbH sei und diese das Geld im Rahmen der Vereinbarung vom 31. Mai 2023 dem Beschwerdeführer ohne Eigentumsübertragung zum Zweck des Autokaufs übergeben habe, zeige auch der Bankauszug der D.______