3.4 In den abschliessenden Bemerkungen ergänzt der Beschwerdeführer, bereits bei der Hausdurchsuchung vom 2. November 2023 habe er der Polizei, als er dieser das von ihm im Ankleidezimmer im 2. Stock separat aufbewahrte Notengeld gezeigt habe, mitgeteilt, dass es sich bei diesem Geld nicht um sein eigenes handle. Die Polizistin habe ihm geraten, einen Antrag auf Herausgabe zu stellen, was er mit Gesuch vom 31. Januar 2024 gemacht habe.