_ AG) widerrechtlich entzogen hat. In diesem Zusammenhang wird (wie dies auch in der angefochtenen Verfügung vom 20.02.2024 erwähnt wird) auf die Beschlagnahmeverfügung vom 10.11.2023 verwiesen, in welcher die Gründe für die Beschlagnahme des Notengeldes dargelegt worden sind. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Beschlagnahmeverfügung vom 10.11.2023 wurde im Übrigen auch nicht angefochten.