Wenn der Auftraggeber im Konkurs ein Aussonderungsrecht habe, gelte ein entsprechender Herausgabeanspruch auch im Strafverfahren. 3.3 Die Staatsanwaltschaft erwidert in der oberinstanzlichen Stellungnahme Nachstehendes: Was die angebliche Aussonderung angeht, ist zu erwähnen, dass dem Beschuldigten von der D.________ GmbH gemäss Vereinbarung vom 31.05.2023 ein Betrag von CHF 260’000.00 übertragen worden ist. Tatsächlich durch die Polizei sichergestellt (und in der Folge durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt) wurden indes «lediglich» CHF 253'100.00. Bezüglich der Differenz von CHF