3 fiduziarisch bedeute, sei es ihr klarer Wille gewesen, dass entweder die D.________ GmbH zwei Fahrzeuge bekomme oder das Geld retourniert werde. Herr F.________, Geschäftsführer der D.________ GmbH, habe kein Risiko eingehen und den Betrag getrennt vom Vermögen des Beschwerdeführers aufbewahrt sehen wollen, was denn auch so geschehen sei. Dieser Wille beider Parteien ergebe sich unbesehen aller rechtlicher Qualifikationen bezüglich des Vertragstypus schon aus der Wortwahl, welche die Parteien benutzt hätten, sowie den Umständen.