Da er bis Ende letzten Jahres keine geeigneten Sportfahrzeuge habe finden können, habe die D.________ GmbH ihr Geld nun wieder zurückgefordert, was ihr entsprechend dem Vertrag vom 31. Mai 2023 zustehe. Die am 31. Mai 2023 abgeschlossene Vereinbarung sei von den Vertragsparteien selbst als juristische Laien ausgearbeitet worden. Es sei der klare Wille bzw. die Absprache der Vertragsparteien gewesen, dass das Geld nicht dem Beschwerdeführer «gehören» solle, womit sie gemeint hätten, dass der Betrag nicht in das Eigentum des Beschwerdeführers übergehe.