(Örtlichkeit), zum Zwecke eines Autokaufs erhalten habe, mithin Geld eines Dritten. Als Beleg reicht der Beschuldigte eine Kopie der Vereinbarung vom 31.05.2023 zwischen ihm und der D.________ GmbH ein. Aus dieser geht hervor, dass der Beschuldigte von der D.________ GmbH einen Betrag von CHF 260’000.00 mit der Verpflichtung (Stichwort: fiduziarische Abrede, vgl. dazu sogleich) erhalten hat, damit zwei Sportfahrzeuge gemäss vorgängiger Absprache zu kaufen.