3. 3.1 Die Staatsanwaltschaft begründet die angefochtene Verfügung wie folgt: Mit Schreiben vom 31.01.2024 beantragt der Beschuldigte die Freigabe des im Rahmen der Hausdurchsuchung am 02.11.2023 am Domizil des Beschuldigten polizeilich sichergestellten und mit staatsanwaltschaftlicher Verfügung vom 10.11.2023 beschlagnahmten Notengeldes in Höhe von CHF 253’100.00. Zur Begründung führt der Beschuldigte insbesondere aus, dass es sich dabei um Geld handle, welches er von der D.________ GmbH, E.________ (Örtlichkeit), zum Zwecke eines Autokaufs erhalten habe, mithin Geld eines Dritten.