_, am 4. März 2024 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen Nachstehendes: 1. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, das am 2. November 2023 anlässlich einer Hausdurchsuchung am Domizil des Beschwerdeführers beschlagnahmte Notengeld in der Höhe von CHF 253'100.00 freizugeben und entweder an den Beschwerdeführer oder an die D.________ GmbH herauszugeben. 2. Eventualiter sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Abteilung Wirtschaftsdelikte, vom 20. Februar 2024 aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidung im Sinne der obergerichtlichen Erwägungen zurückzuweisen.