Zudem ist zu berücksichtigen, dass dem Beschwerdeführer aufgrund des Verfahrens BM 16 18527, in welchem die Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) bevorsteht (17. Juni 2024 bis 19. Juni 2024), der Vollzug einer allfälligen un- oder teilbedingten Freiheitsstrafe droht. Diese Verhandlung bietet keinerlei Gewähr dafür, dass der Beschwerdeführer deswegen wieder in die Schweiz reisen wird.