Der konkrete Aufenthaltsort ist nicht bekannt und seine Beteuerungen bieten mit Blick auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sowie sein Verhalten im Strafverfahren keinerlei Gewähr dafür, dass er sich den Strafbehörden zur Verfügung stellen wird. Zudem ist zu berücksichtigen, dass dem Beschwerdeführer aufgrund des Verfahrens BM 16 18527, in welchem die Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) bevorsteht (17. Juni 2024 bis 19. Juni 2024), der Vollzug einer allfälligen un- oder teilbedingten Freiheitsstrafe droht.