Das Zwangsmassnahmengericht kam in seinem Entscheid vom 27. Oktober 2023 zum Schluss, dass mit Blick auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft konkrete Indizien vorliegen, die in ihrer Gesamtheit für einen nicht zu vernachlässigenden mittel-/längerfristigen Fluchtanreiz sprechen. Zu diesen Indizien gehören seine finanzielle Situation, die Anklage im Verfahren BM 16 18527 (Deliktsbetrag von CHF 330'000.00, Beurteilung durch ein Dreiergericht, mögliche mehrjährige Freiheitsstrafe), der vom Beschwerdeführer mitunterzeichnete Mietvertrag für eine Wohnung auf Mallorca, die Kündigung des Hauses in der Schweiz, die Frühpen-