3.2 Gegenstand im Beschwerdeverfahren sind die im Verfahren BM 22 31758 zu untersuchenden Vorwürfe. Dem Beschwerdeführer wird – wie bereits im Verfahren BM 16 18527 – vorgeworfen, Anzahlungen für diverse Leistungen (z. Bsp. Lieferung von Motorradteilen, Motorrädern) entgegengenommen zu haben, ohne die vereinbarten Gegenleistungen zu erbringen (mutmasslicher Deliktsbetrag mind. CHF 46'800.00). Es kann auf die Ausführungen im Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 26. Oktober 2023 sowie den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 27. Oktober 2023 verwiesen werden. Die Vorwürfe erscheinen glaubhaft.