Es sei stattdessen eine Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 30'000.00 anzuordnen. Das Zwangsmassnahmengericht wies diese Anträge mit Entscheid vom 20. Februar 2024 ab und hielt fest, dass die am 27. Oktober 2023 gegenüber dem Beschuldigten angeordneten Ersatzmassnahmen fortgeführt würden. Weiter wies es den Beschuldigten darauf hin, dass die weitere Nichterfüllung der gemachten Auflagen zur Wiederverhaftung führen könne und die Umsetzung der gemachten Auflagen und die Überwachung derselben weiterhin der Verfahrensleitung obliege und mit in deren Ermessen liegenden geeigneten Mitteln erfolgen könne.