Im Zusammenhang mit den neuen Vorwürfen wurde der Beschuldigte zur Vorführung ausgeschrieben (akute Fluchtgefahr) und am 25. Oktober 2023 angehalten. Am 27. Oktober 2023 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Ersatzmassnahmen einer Ausweis- und Schriftensperre, einer Melde- und Informationspflicht sowie der Eingrenzung für eine Dauer von sechs Monaten, d.h. bis am 24. April 2024 an (KZM 23 1440). Am 2. Februar 2024 beantragte der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft die Aufhebung dieser Ersatzmassnahmen. Es sei stattdessen eine Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 30'000.00 anzuordnen.