4 festgehalten, dass nach Ablauf der Frist die Polizei mit dem Vollzug der Verfügung beauftragt werde (Einzug von Fahrzeugauseisen und Kontrollschildern). Nachdem der Beschwerdeführer der am 22. Juni 2023 zugestellten Entzugsverfügung innert Frist keine Folge geleistet hatte, übermittelte das SVSA – wie in der Entzugsverfügung in Aussicht gestellt worden ist – am 2. August 2023 der Kantonspolizei Bern den Auftrag, die Kontrollschilder einzuziehen. Diesen Auftrag hat der Beschuldigte am 11. August 2023 in offensichtlich angemessener Weise vollzogen.