__ entzogen würden und innerhalb von fünf Tagen zusammen mit den Kontrollschildern beim Amt abgegeben werden müssten (Ziff. 1). Ziffer 1 werde nicht vollzogen, wenn der Fahrzeughalter – d.h. der Beschwerdeführer – in der erwähnten Frist den ausstehenden Betrag von CHF 550.85 vollständig überweise oder inzwischen überwiesen habe (Ziff. 2). Zudem wurde