Diese entspricht der gängigen Praxis und ist weder willkürlich noch unverhältnismässig. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) hat mit Entzugsverfügung vom 20. Juni 2023 zufolge Nichtbezahlens der Verkehrsabgaben trotz Mahnungen angeordnet, dass die Fahrzeugausweise zu den noch in Verkehr stehenden Kontrollschildern BE a.________ entzogen würden und innerhalb von fünf Tagen zusammen mit den Kontrollschildern beim Amt abgegeben werden müssten (Ziff. 1).