Es sei erklärungsbedürftig, was der Beschuldigte auf einem Privatgrundstück zu suchen und zu demontieren gehabt habe. Es werde bestritten, dass der angeblich am 2. August 2023 übermittelte Auftrag des SVSA eine rechtsgenügliche Legitimation darstelle, an einem auf privaten Grund geparkten Fahrzeug ohne Beisein des Besitzers irgendwelche Manipulationen vorzunehmen. Er habe die Uniform und Bewaffnung in der Anzeige nur deshalb erwähnt, weil der Beschuldigte allein mit einem Zivilfahrzeug unterwegs gewesen sei und er sich die Frage gestellt habe, ob er noch im Dienst gewesen sei.