Daraus ergibt sich, dass mit Entzugsverfügung vom 20.6.2023 B.________ durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) aufgefordert wurde, innert der Frist von 5 Tagen entweder Ausweis und Kontrollschilder BE a.________ abzugeben oder die Verkehrsabgaben/-gebühren für das Jahr 2023 in der Höhe von CHF 450.85 zu bezahlen. Diese Verfügung wurde ihm am 22.6.2023 zugestellt. Am 2.8.2023 übermittelte das SVSA der Kantonspolizei Bern den Auftrag, die fraglichen Kontrollschilder einzuziehen, da weder die Kontrollschilder abgegeben noch der ausstehende Betrag bezahlt wurden. A.________ hat am 11.8.2023 diesen Auftrag des SVSA vollzogen.