2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden im Umfang von CHF 200.00 dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Restanz der Verfahrenskosten von CHF 1'200.00, ausmachend CHF 1’000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren eine Teilentschädigung von pauschal CHF 1'200.00 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Diese wird mit den von ihm zu tragenden Verfahrenskosten von CHF 200.00 verrechnet, so dass ihm noch ein Betrag von CHF 1'000.00 auszubezahlen ist.