7 vorliegend geringen Aktenumfanges (auch unter Berücksichtigung der Sichtung der DVD mit Fotos und Videos) erscheint der geltend gemachte Aufwand für das Aktenstudium von insgesamt zwei Stunden und 40 Minuten als überhöht. Soweit den Einvernahmetermin vom 3. Februar 2023 betreffend hat die Einvernahme des Beschwerdeführers eine Stunde und 15 Minuten gedauert (10:05 bis 11:20 Uhr; vgl. das Einvernahmeprotokoll vom 3. Februar 2023).