Angesichts dessen, dass das Strafverfahren keine besondere Komplexität aufweist und die Stellungnahme des Beschwerdeführers zum Entsiegelungsantrag der Staatsanwaltschaft inklusive Deckblatt sechs Seiten umfasst, teilt die Beschwerdekammer in Strafsachen die Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft, dass der geltend gemachte Aufwand für die Eingabe vom 26. April 2021 von 4.75 Stunden als über dem gebotenen Aufwand liegt. Was den von der Generalstaatsanwaltschaft kritisierten Aufwand von einer Stunde für das Aktenstudium vom 30. September 2021 anbelangt, ist festzuhalten, dass Rechtsanwalt B._____