Sowohl die Schwierigkeit des Prozesses als auch der in der Sache gebotene Aufwand liegen damit klar unter dem Durchschnitt. Angesichts dessen, dass das Strafverfahren keine besondere Komplexität aufweist und die Stellungnahme des Beschwerdeführers zum Entsiegelungsantrag der Staatsanwaltschaft inklusive Deckblatt sechs Seiten umfasst, teilt die Beschwerdekammer in Strafsachen die Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft, dass der geltend gemachte Aufwand für die Eingabe vom 26. April 2021 von 4.75 Stunden als über dem gebotenen Aufwand liegt.