Auslagen, umfassend die Kopier-, Versand-, Telekommunikations- und Reisekosten oder eine Pauschale von 3 % geltend gemacht werden können. Der Verteidiger wählte hier eine nicht vorgesehene Mischform, indem er einerseits beim Honorar das Zugticket mit CHF 80.00 hinzurechnete und andererseits eine Büropauschale von 3 % verrechnete. Deshalb sind die CHF 80.00 beim Honorar zu kürzen und es ist mit einer Pauschale von 3 % zu rechnen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Kürzung von CHF 1'105.00 auf dem geltend gemachten Honorar von CHF 4’530.00 auf CHF 3'425.00.