Bis und mit September 2021 kamen betreffend Schändung keine neuen Akten bzw. dem Verteidiger noch unbekannte Akten hinzu. - Des Weiteren ist der Aufwand für das Aktenstudium Oktober 2023 von 1 Std. und 40 Minuten auf 1 Stunden zu kürzen. Hinzu kamen im Oktober 2023 nämlich einzig das Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten vom 3. Februar 2023, wobei der Verteidiger bei der Einvernahme anwesend war und der Anzeigerapport betreffend Schändung, umfassend 6 Seiten. - Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass entweder die effektiven (spezifiziert aufgeführten)