- Der Aufwand für das Aktenstudium vom 30. September 2021 ist gänzlich zu kürzen, denn die Akten betreffend Schändung datieren allesamt vom April/Mai 2021 und waren dem Verteidiger bekannt. Bis und mit September 2021 kamen betreffend Schändung keine neuen Akten bzw. dem Verteidiger noch unbekannte Akten hinzu. - Des Weiteren ist der Aufwand für das Aktenstudium Oktober 2023 von 1 Std. und 40 Minuten auf 1 Stunden zu kürzen.