Angesichts des gebotenen Zeitaufwands, des sehr geringen Aktenumfangs und der unterdurchschnittlichen rechtlichen Komplexität des Falles, erscheint der Generalstaatsanwaltschaft das geltend gemachte Honorar als überhöht. Konkret gilt es folgende Kürzungen vorzunehmen: - Der Aufwand mit der Eingabe vom 26. April 2021 ist auf 3 Stunden zu kürzen. Die Stellungnahme zum Entsiegelungsantrag umfasst inklusive Deckblatt 6 Seiten und es ging um einen klar umgrenzten Ordner, womit der geltend gemachte Aufwand von knapp 5 Stunden als nicht angemessen erscheint.