Um wen es sich bei der Person in den Videos handelt, wollte er nicht sagen. Es habe sich immer um dieselbe Person gehandelt. Auch Angaben zum Ort, an dem die sexuellen Handlungen vorgenommen worden waren, und zum genauen Zeitpunkt der Handlungen wollte der Beschwerdeführer nicht machen. Mit Verfügung vom 8. Dezember 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das gegen den Beschwerdeführer geführte Strafverfahren wegen Schändung ein, da gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse kein konkreter Tatverdacht erhärtet werden konnte, der eine Anklageerhebung rechtfertigte.