Mit Entscheid vom 5. Mai 2021 gab das Zwangsmassnahmengericht die Daten, welche möglicherweise eine Schändung dokumentieren, zur Durchsuchung heraus. Nach Sichtung der Unterlagen wurde der Beschwerdeführer betreffend den Vorwurf der Schändung am 3. Februar 2023 delegiert einvernommen. Er gab im Wesentlichen an, die auf den Videos und Fotos ersichtlichen sexuellen Handlungen hätten vor dem Jahr 2011 stattgefunden. Diese seien mit dem Einverständnis der Person, welche zum Zeitpunkt der sexuellen Handlungen nicht bei Bewusstsein gewesen sei, erfolgt. Um wen es sich bei der Person in den Videos handelt, wollte er nicht sagen.