Dabei stiess die Polizei auf Videomaterial, welches sie als strafrechtlich relevant einstufte (sexuelle Handlungen mit einer mutmasslich schlafenden Person [Verdacht auf Schändung]). Am 19. April 2021 stellte die Staatsanwaltschaft beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) einen Entsiegelungsantrag. Mit Entscheid vom 5. Mai 2021 gab das Zwangsmassnahmengericht die Daten, welche möglicherweise eine Schändung dokumentieren, zur Durchsuchung heraus.