Ebenfalls fehlten Euromillionsscheine aus der «Stube» für CHF 84.00. Weiter habe sie ein «Goldvreneli» und eine Breitling, welche er mit sieben Jahren gefunden habe, aus einem Schmuckkasten entwendet. Die Beschuldigte habe ihm daraufhin gesagt, dass sie sich in der Stadt treffen und sie ihm das Geld und die Euromillionsscheine zurückgeben könne. Daraufhin habe der Beschwerdeführer sie darum gebeten, die Sachen in den Briefkasten zu legen, was sie jedoch nicht getan habe.