Er wolle aber keine Einsprache gegen den Strafbefehl erheben. Weiter gab er an, dass die Beschuldigte bei ihm habe putzen wollen und er ihr dafür CHF 50.00 gegeben habe. Sie hätten dann vereinbart, dass sie am nächsten Tag nochmals putzen komme, wobei er ihr seinen Wohnungsschlüssel gegeben habe. Danach habe er festgestellt, dass die EUR 300.00 und CHF 300.00 oder CHF 200.00, welche sich in einer Geldkassette befunden hätten, weg gewesen seien. Ebenfalls fehlten Euromillionsscheine aus der «Stube» für CHF