2 von Euroscheinen, eine Armbanduhr, ein Goldvreneli und Euromillionsscheine aus seiner Wohnung entwendet. In der Folge wurde die Beschuldigte zur Sache befragt und gab zu, EUR 300.00 und die Euromillionsscheine entwendet zu haben. Soweit weitergehend, bestritt sie die Vorwürfe und erstattete Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer wegen falscher Anschuldigung bzw. Irreführung der Rechtspflege.