Mit Verfügung vom 31. Januar 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren betreffend Diebstahl von CHF 1'200.00 in Form von Euroscheinen, einer Armbanduhr und einem Goldvreneli gegen die Beschuldigte sowie das Verfahren gegen den Beschwerdeführer ein. Hingegen wurde die Beschuldigte mit Strafbefehl vom 6. Februar 2024 wegen Diebstahls von mehreren Euromillionsscheinen und EUR 300.00 zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 1'500.00, verurteilt. 1.2 Mit Eingabe vom 12. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer «Einsprache» bei der Staatsanwaltschaft.