__ (nachfolgend: Beschwerdeführer/Zivilkläger) sowie ein Strafverfahren gegen diesen wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege (BJS 23 16554). Mit Verfügung vom 31. Januar 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren betreffend Diebstahl von CHF 1'200.00 in Form von Euroscheinen, einer Armbanduhr und einem Goldvreneli gegen die Beschuldigte sowie das Verfahren gegen den Beschwerdeführer ein.