Anders als der Beschwerdeführer meint, lässt sich der vorgenannten Verfügung nicht entnehmen, dass nach Eingang des Polizeirapports vorbehaltlos und automatisch Akteneinsicht gewährt wird. «Eintreten auf das (pendent gehaltene) Gesuch» bedeutet lediglich, dass das Gesuch – nach Eingang des Polizeirapports – einer erneuten materiellen Prüfung unterzogen wird.