Söhnen D.________ und E.________ einmal pro Monat im Umfang von einer Stunde ein überwachter Besuch beim Beschwerdeführer zu bewilligen ist. Mit diesem Besuchsintervall ist ein angemessener persönlicher Kontakt gewährleistet und zugleich kein übertriebener Aufwand für die zuständigen Behörden verbunden. Es versteht sich von selbst, dass während der Besuche nicht über das gegen den Beschwerdeführer hängige Strafverfahren BJS 22 23439 gesprochen werden darf.