4.3 In der Beschwerde wird das Gesuch um Gewährung überwachter Haftbesuche im Wesentlichen damit begründet, dass die Kinder ihren Vater seit knapp vier Monaten nicht mehr persönlich gesehen hätten. Seit seiner Verhaftung sei eine deutliche Veränderung im Verhalten der beiden Söhne sichtbar. Es sei dem Beschwerdeführer zu ermöglichen, die Beziehungen zu seiner Kernfamilie und damit die Familieneinheit in angemessenem Umfang zu pflegen und zu erhalten. Die Besuchskontakte würden insbesondere auch von der Klassenlehrerin von E.________ befürwortet. D.________ ist 14-jährig und E.________ 11-jährig.