Der Beschuldigte bestreitet sämtliche Tatvorwürfe und die Ermittlungen dauern nach wie vor an. Gerade die Aufklärung seines Umfeldes ist für die Untersuchung von eminenter Wichtigkeit, weshalb hier die Beeinflussung von Zeugen, selbst wenn sie unbewusst durch Familienmitglieder erfolgen sollte, bedeutende negative Auswirkungen auf Wahrheitsfindung hätte. 5. Zwar haben sich bis dato keine konkreten Hinweise auf eine Tatbeteiligung seiner Ehefrau ergeben, jedoch lässt sich diese auch nicht ausschliessen.