7. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer/Gesuchsteller, a.v.d. Fürsprecher B.________ (per Einschreiben) - dem Gesuchsgegner (mit den Akten – per Kurier) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Polizeibeamten E.________ (per Einschreiben) - der Kantonspolizei Bern, Polizeikommando (per Einschreiben) Bern, 8. März 2024 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: