1. Auf das Ausstandsgesuch gegen den Polizeibeamten E.________ wird nicht eingetreten. 2. Das Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt D.________ wird abgewiesen. 3. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. 4. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 5. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 6. Die amtliche Entschädigung für das Ausstands- und Beschwerdeverfahrensverfahrens wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.